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Umsatzsteuerliche Heilbehandlung sog. Alopezie durch Haarwurzeltransplantationen
Viele Mitmenschen leiden unter einer sog. Alopezie, sprich Haarausfall. Inwieweit die Judikatur hierbei eine Haarwurzeltransplantation als bloße Steigerung des körperlichen Wohlbefindens (kosmetischer Aspekt) einstuft oder vielmehr eine begünstigte Heilbehandlungsleistung annimmt, klären wir mit Blick auf das .
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung liegen bei der klägerischen Behandlung der sog. androgenetischen Alopezie durch eine Haarwurzeltransplantation nicht vor.
Es handelt sich mithin um keine steuerbefreite Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG.
Die Diagnosetätigkeit des Klägers begründet hingegen eine steuerbefreite Heilbehandlung.
II. Sachverhalt
Der Kläger war Facharzt für Chirurgie. Er betrieb eine Fachpraxis, welche sich auf die Behandlung von Haarausfall spezialisiert hatte. Die ärztliche Tätigkeit des Klägers bestand darin, zunächst den Patienten zu untersuchen, welche Erscheinungsform des Haarausfalls vorlag und welche Behandlungsmöglichkeiten indiziert waren. Falls aufgrund der Diagnose keine Behandlungsmöglichkeit bestand oder weitere Untersuchungen erforderlich waren, überwies der Kläger den P...