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Insolvenzrecht – Zusammenhang der angemeldeten Forderung mit einer Steuerhinterziehung (FG)
Bei einer Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle nach § 301 Nr. 1 InsO (Verbindlichkeit aus Steuerschuldverhältnis wg. Steuerstraftat) muss die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nicht zum Zeitpunkt der Anmeldung der Forderung vorgelegen haben. Die Verurteilung oder der Eintritt von deren Rechtskraft kann erst später erfolgt sein.
Mit hat das Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob für eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle wegen § 301 Nr. 1 InsO (Verbindlichkeit aus Steuerschuldverhältnis wg. Steuerstraftat) bereits im Zeitpunkt der Anmeldung eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerstraftat vorliegen und ob die Steuerhinterziehung aus diesem Grunde auch bereits bei der ersten Tabellenanmeldung ...