NWB Sanieren Nr. 9 vom Seite 261

Die Digitalisierung – Chancen und Gefahren

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

74 % der Unternehmen in Deutschland besaßen im vergangenen Jahr eine Digitalisierungsstrategie, 70 % investierten in die digitale Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 7,6 Mrd. € wurden im ersten Halbjahr 2021 in deutsche Start-ups investiert, die Treiber einer zukunftsgerichteten Digitalwirtschaft sind – diese Zahlen und Fakten gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Digitalisierung auf seiner Homepage bekannt.

Kein Wunder – waren doch nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie viele Firmen gezwungen, neu zu denken und sich wegen des Lockdowns ganz neu aufzustellen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen gerne dauerhaft von Zuhause aus arbeiten, das erfordert viel Flexibilität auf beiden Seiten.

Aber die zunehmende Digitalisierung birgt auch Gefahren: Wie kann sichergestellt werden, dass trotz der Digitalisierung und der Speicherung von Daten in Clouds wie auch beim Arbeiten vom heimischen PC keine Datenlecks entstehen?

Wie die richtige Digitalisierungsstrategie ermittelt und gerade im Rahmen eines Sanierungsgutachtens eingesetzt werden kann, das ist Inhalt des Beitrages Digitalisierung als ausschlaggebendes Kriterium bei Unternehmenssanierungen von Tim Cordes und Felix Strache ab S. 288.

Mit dem Datenschutz und dem Schutz von Betriebsgeheimnissen befasst sich der Beitrag von Frank-Rüdiger Heinze ab S. 276: im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens müssen zwar einige Gläubiger über die Lage des Unternehmens informiert werden, damit eine Zustimmung zur Restrukturierung eingeholt werden kann. Dabei dürfen aber natürlich die Firmeninteressen und -interna nicht außer Betracht gelassen werden und insbesondere nicht zu viele Informationen (ungewollt) nach außen dringen.

Start-ups und die Frage, wann zu erwartende finanzielle Mittel in die Planrechnung eingestellt werden dürfen, behandelt Carsten Lange ab S. 264: Eine rechtlich verbindliche Zusage muss nicht vorliegen, aber welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Start-Up-Unternehmer nachweisen kann, dass auch der zukünftige Liquiditätsbedarf abgedeckt ist, das ist Inhalt dieses Beitrages.

Kurz zusammengefasst: Digitalisierung ja, aber bitte mit dem richtigen Datenschutz.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 9/2021 Seite 261
OAAAH-92879