USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 1

Steuerhinterziehung und Prostitution

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

"Körpernahe Dienstleistungen" sind (nach dem Corona-Lockdown) seit Ende Juni 2021 wieder erlaubt...Ob es daran liegt, dass gleich beide obersten Gerichte sich des Themas Prostitution angenommen haben?

So hat der XI. Senat des BFH sich mit der kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen in einem sog. Rotationsverfahren beschäftigt und damit, wann eine steuerfreie Vermietung vorliegen kann. Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, wie in der Entscheidungsbesprechung herausarbeitet.

Der 1. Strafsenat des BGH hat hingegen zur Hinterziehung von Umsatzsteuer bei Vermietung an Prostituierte entschieden. Auch nach seiner Auffassung kommt es auf die neben der Vermietung vorliegenden zusätzlichen Leistungen an, nicht auf die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses, wie erläutert.

Ebenfalls zum Thema Steuerhinterziehung erging die weitere Entscheidung des - hier stellte sich die Frage, inwiefern sich ein Steuerberater wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung seiner Mandanten strafbar machen kann. Das FG Düsseldorf dagegen hatte den Fall zu entscheiden (), dass Umsatzsteuererklärungen gar nicht abgegeben wurden - liegt dann eine Steuerhinterziehung vor?

Das FG Hamburg hat seine einfuhrumsatzsteuerliche Rechtsprechung zum Tabakschmuggel fortgeführt, diese Entscheidung finden Sie besprochen ab S. 12.

Beste Grüße

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 19 / 2021 Seite 1
IAAAH-92333