Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch Steuerberater
Der BGH hat dazu Stellung genommen, inwiefern sich ein Steuerberater wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung seiner Mandanten durch Unterlassen schuldig machen kann, wenn er nicht durch entsprechende Organisation seiner Kanzlei sicherstellt, dass seine Mitarbeiter nicht unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen für die Mandanten abgeben.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Allein der Umstand, dass dem Steuerberater bekannt ist, dass ein Steuerstrafverfahren mit dem Vorwurf geführt wird, dass zu Gunsten seines Mandanten (einer Kapitalgesellschaft) zu Unrecht aufgrund Scheinlieferungen Vorsteuer gezogen wurde, führt nicht dazu, dass er sich für spätere Zeiträume weitere Hinterziehungstaten derart angelegen sein ließ im Sinne der Rechtsprechung des BGH (, wistra 2000 S. 340; , NStZ 2017 S. 461), dass er sich der Beihilfe zu solchen Hinterziehungstaten schuldig gemacht hat.
II. Sachverhalt
Die Vorinstanz, das LG Rostock, verurteilte den Angeklagten, einen Steuerberater, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung in zwei Fällen, jeweils durch Unterlassen, zu einer Gesamtbewäh...