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Stromerzeugung in einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage - Keine Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG an den Netzbetreiber beim Direktverbrauch
Der 9. Senat des entschieden, dass der von dem Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage erzeugte und selbst (dezentral) verbrauchte Strom umsatzsteuerlich nicht an den Netzbetreiber geliefert wird (Revision zugelassen, BFH anhängiges Verfahren Az. V R 18/21).
I. Einführung
Steigende Strompreise, alternative Energiequellen, E-Autos und der Klimawandel sind als Themen aus dem Alltag und als Themen der Bundestagswahl 2021 allgegenwärtig. Diese Themen sind mit dem Urteil vom „Lieferung von Energie“ unmittelbar verbunden.
Die Anzahl der FG-Urteile und der anhängigen Revisionen beim BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferung von Strom/Energie ist im Jahr 2021 beachtenswert. So hatten das FG Münster (5 K 3866/18 U vom ) und das FG Niedersachsen (11 K 201/19 vom ) zu entscheiden, ob Stromlieferungen als selbständige Hauptleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung anzusehen sind oder nicht. In beiden Fällen ist die Revision zugelassen worden, sodass für den Gerichtsbescheid vom FG Münster (5 K 3866/18 U vom ) die Revision beim BFH un...