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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 201/19 EFG 2021 S. 883 Nr. 10

Gesetze: UStG § 15; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1; UStG § 4

Umsatzsteuer: Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung

Leitsatz

Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 40
DStRE 2021 S. 1322 Nr. 21
EFG 2021 S. 883 Nr. 10
GStB 2021 S. 241 Nr. 7
KÖSDI 2021 S. 22312 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2021 S. 1016
UStB 2021 S. 109 Nr. 4
PAAAH-77535

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 25.02.2021 - 11 K 201/19

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