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Der Aufhebungsvertrag als Mittel der Wahl zur Vertragsbeendigung
Das Gebot fairen Verhandelns erhält durch aktuelle Rechtsprechung stärkere Konturen
Wer sich zusammenfindet, muss sich auch wieder trennen können. Ein Arbeitsvertrag kann befristet sein und endet dann mit Ablauf der Frist. Ist er auf unbestimmte Zeit vereinbart, kann er einseitig gekündigt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben aber auch die Möglichkeit, sich vertraglich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einigen. Eine solche einvernehmliche Regelung zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist ein Aufhebungsvertrag. Nachfolgend wird die aktuelle Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen dargestellt und bewertet. Die sozialrechtlichen Folgen werden auch kurz in den Blick genommen.
Zum Thema ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Aufhebungsvereinbarung – Muster NWB KAAAB-05387
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I. Der Aufhebungsvertrag als Ausdruck der Vertragsautonomie
1. Ziel einer umfassenden Regelung
[i]Abgrenzung zum AufhebungsvertragEin Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis zu dem vereinbarten Termin und den insgesamt vereinbarten Bedingungen.
Vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden ist der Abwicklungsvertrag. Dieser regelt nur nachträglich die Modalitäten einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Er führt also nicht selbst die ...