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Vorsteuerabzug bei Vorräten und Waren aufgrund der Änderung des § 24 UStG zum 1.1.2022
Wechsel zur Regelbesteuerung löst Doppelbesteuerungsproblematik aus
[i]Hörster, NWB 2/2021 S. 92Durch die anstehende Änderung der Voraussetzungen für die pauschalierende Besteuerung von Land- und Forstwirten nach § 24 UStG zum (Änderung durch das JStG 2020, BGBl 2020 I S. 3096) wird sich der überwiegende Teil dieser Unternehmer mit der Regelbesteuerung seiner Umsätze konfrontiert sehen. Andererseits kann der Unternehmer statt des bislang nur pauschalierten Vorsteuerabzugs nun die tatsächlich von ihm verausgabte Umsatzsteuer geltend machen. Gerade in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt allerdings häufig eine (zeitlich gestreckte) Produktion über den vorbenannten Stichtag hinweg. Dieser Beitrag untersucht die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs von vor dem vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Vorräten und (in Produktion befindlichen) Waren.
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I. Hintergrund und Problemstellung
[i]Für bestimmte selbst geschaffene Erzeugnisse und DienstleistungenNach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG kann für bestimmte selbst geschaffene Erzeugnisse und Dienstleistungen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs die Steuer abweichend von der Regelbesteuerung nach Durchschnittssätzen festgesetzt werden. Die Vorsteuerbeträge werden nach § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG genauso pauschal festgesetzt, sodass ein darüberhinausgehender Vorsteuer...BStBl 2015 II S. 720