Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 40/2021 S. 2959

bAV | Wirksame Altersklausel in einer Versorgungsordnung

Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar.

Anmerkung:

Der 3. Senat verneint die Unwirksamkeit der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze wegen einer unzulässigen Altersdiskriminierung (§ 7 Abs. 1 AGG). Vielmehr sei sie auch unter Berücksichtigung der Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahrs (§ 35 Satz 2 SGB VI) gerechtfertigt (vgl. § 10 AGG). [i]Jesgarzewski, NWB 11/2020 S. 768Die gewählte Altersgrenze führe nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung von Frauen wegen ihres Geschle...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen