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Heimarbeit: Scheinselbständigkeitsrisiko für Soloselbständige?
Warum ein beinahe vergessener Rechtsbegriff für neue Schwierigkeiten sorgt
Aktuelle Rechtsprechung zur sog. Heimarbeit könnte eine große Gruppe von Soloselbständigen der Sozialversicherungspflicht unterwerfen [i]Kastenbauer, NWB 28/2020 S. 2106und damit zu Beitragsnachzahlungsrisiken und Diskussionen in Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger führen. In diesem Aufsatz sollen Hinweise zur Anwendung der für die meisten Praktiker (noch) unbekannten Rechtsnorm des § 12 Abs. 2 SGB IV gegeben werden.
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I. Der Begriff der Heimarbeit in seiner bisherigen Entwicklung
[i]„Heimarbeit“ klingt nach VergangenheitHört man den Begriff Heimarbeit, glaubt man, ein Echo aus vergangenen Zeiten zu vernehmen, und denkt wohl – romantisch verklärt – an Gerhart Hauptmann und seine Weber oder an Hut- und Bürstenmacher, Wundertütenbefüller und das Zusammenschrauben von Kugelschreibern. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ging 2016 davon aus, dass es nur noch rund 27.000 Heimarbeiter in Deutschland gebe (GMBl. 2017 S. 510).
[i]BAG ordnet 2016 einen Programmierer als Heimarbeiter einIm Jahr 2016 hauchte allerdings das Bundesarbeitsgericht (, NWB CAAAF-86678) dem vermeintlich vom Dahinscheiden bedrohten Rechtsbegriff, von dem nur die wenigsten Rechtspraktiker Genaueres gehört haben ...