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NWB Nr. 40 vom Seite 2981

Die Folgen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für KMU

Das LkSG ist – für viele KMU noch unbewusst – nicht nur ein Fall für Großunternehmen

Moritz Hess

Das am im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [LkSG] v. , BGBl 2021 I S. 2959) verpflichtet ab dem Jahr 2023 große Unternehmen, in ihren Lieferketten im Gesetz festgelegte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Unternehmen sollen so dazu beizutragen, dass in ihren Lieferketten Menschenrechtsverletzungen verhindert werden und die Umwelt geschützt wird. Das Gesetz betrifft zunächst einmal nur größere Mittelständler und Großunternehmen, wird aber größenunabhängig auch erhebliche Folgen für deren direkte und indirekte Zulieferer haben. Es wird sich somit auch in KMU deutlich bemerkbar machen, was vielen Unternehmen dieser Größenordnungen aber bisher oft noch nicht bewusst ist.

I. Gesetzliche Regelung

1. Unmittelbar betroffene Unternehmen

[i]Unternehmen ≥ 1.000 Arbeitnehmern nicht unmittelbar betroffenDas Gesetz findet ab dem rechtsformunabhängig auf Unternehmen Anwendung, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben. Direkt betro...

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