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Umsatzsteuerliche Organschaft bei Vermietungstätigkeit eines Versicherungsagenten
Das , hat zu Einzelaspekten wirtschaftlicher Eingliederung bei umsatzsteuerlicher Organschaft durch Vermietungstätigkeit eines Versicherungsagenten judiziert. Praktischer Nebenschauplatz sind etwaige Hilfstätigkeiten der steuerbefreiten Grundtätigkeit des Klägers sowie verfahrensrechtliche Aspekte.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Zwischen dem Kläger und dessen GmbH bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Die Überlassung von Personal und Sachmitteln an dessen AG ist steuerfrei.
II. Sachverhalt
Der Kläger war in den Streitjahren als selbständiger Versicherungsvertreter unternehmerisch tätig. Das Unternehmen wurde in einem dem Kläger gehörenden Gebäude betrieben. Der Kläger war außerdem an einer GmbH beteiligt, deren Geschäftsführer er zugleich war. Er vermietete Büroflächen in dem ihm gehörenden Geschäftshaus an diese GmbH, welche steuerfreie Umsätze im Immobilienbereich erzielte. Der Kläger war zudem einziger Aktionär und Vorstand einer AG, welche steuerfreie Umsätze im Versicherungsbereich erzielte. Diese habe zunächst über keinen eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügt und daher Geschäftsräume so...