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Die COVID-19-Pandemie und Verrechnungspreise
Die OECD-Position und ausgewählte Beispiele aus Deutschland, den Niederlanden und Polen
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die OECD am ein Dokument veröffentlicht, das sich mit den besonderen Schwierigkeiten der Umsetzung des Fremdvergleichsprinzips und der Anwendung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie befasst. Grundsätzlich wird festgestellt, dass das arm's length principle auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie funktioniert. Die OECD-Leitlinien sollten deshalb für Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen auch während der COVID-19-Pandemie als zentraler Orientierungspunkt bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen verwendet werden. Die besonderen Umstände der Pandemie lassen jedoch unweigerlich besondere praktische Herausforderungen entstehen. Die OECD legt Wert auf die Feststellung, dass das Dokument keinesfalls als Änderung oder Erweiterung der OECD-Leitlinien zu verstehen ist, sondern als wichtige Hilfestellung für deren Anwendung auf die besonderen Umstände der Pandemie. Das Dokument ist entlang von vier sog. Priority Issues strukturiert: Vergleichbarkeitsanalysen, Verluste und Zuordnung von COVID-19-spezifischen Kosten, staatliche Unterstützungsprogramme sowie Advance Pricing Agreements (APA).
Generell appelliert die OECD eindringlich an Steuerpflichtige, zeitnah zu dokumentieren, wie und in welchem Ausmaß sie von der Pandemie betroffen sind.
Für alle vier Priority Issues ist das Thema „Risiko“ von herausragender Bedeutung. Eine detaillierte Risikoanalyse auf Grundlage der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 ist deshalb zentral.
Auch wenn die vier Priority Issues als getrennte Themen behandelt werden, sind sie doch interdependent und somit im Rahmen eines analytischen Gesamtkonzepts zu sehen.S. 739