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Die Gewinnaussteuerung von Routineunternehmen in der Wirtschaftskrise
Über den Umgang mit Fremdvergleichsdaten im Rahmen der transaktionalen Nettomargen-Methode
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundene schwerwiegende Wirtschaftskrise haben massive Auswirkungen auf viele Unternehmen. Zum einen sind viele Unternehmen gezwungen, ihre konzerninternen Unternehmenstätigkeiten anzupassen, z. B. weil Lieferanten ausfallen oder Produktionsstätten aufgrund von Quarantänevorgaben zwangsschließen müssen. Zum anderen erleben manche Unternehmen einen Boom, der durch die starke Nachfrage nach ihren Produkten ausgelöst wurde. So oder so erfordert die Krise eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden Verrechnungspreispraktiken für konzerninterne grenzüberschreitende Leistungen und Lieferungen. Eine Vielzahl von Unternehmen nutzt die transaktionale Nettomargen-Methode (TNMM) zur Verrechnungspreissteuerung sowie -überprüfung. Hierbei werden mithilfe von Datenbankstudien unverbundene Unternehmen identifiziert und die von ihnen realisierten Gewinne als Maßstab für die Vergütung konzerninterner Routinetransaktionen wie Limited Risk Distribution, Auftragsfertigung, auch Lohnfertigung sowie Dienstleistungsverrechnung jeglicher Art genutzt. Die Disruptionen, ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie, stellen Unternehmen jetzt vor grundsätzliche Fragen: Bleibe ich bei meiner vereinbarten Routinevergütung? Wenn nein, was sind meine Alternativen? Wenn ja, muss die durch die Vergleichsunternehmen etablierte Bandbreite angepasst werden? Wenn ja, wie könnte die Bandbreitenanpassung aussehen?
Die OECD hat bisher keine Handlungsempfehlungen zu den im Rahmen der Corona-Krise aufgekommenen Verrechnungspreisfragen veröffentlicht.
Ein „weiter wie bisher“ kann es nicht geben. Die Konzernsteuerabteilung muss individuell prüfen, welche Geschäftsbereiche betroffen sind und in diesem Zusammenhang die Vergütungsmethodik der Routineeinheiten auf den Prüfstand stellen.
Vor dem Hintergrund, dass Anpassungsrechnungen häufig sehr analytisch, komplex und wenig intuitiv sind, bleibt eine transparente, aussagekräftige und reproduzierbare Dokumentation der Anpassungsrechnung unerlässlich. Die der Anpassungsrechnung zugrunde liegende Denklogik muss auch nach Jahren noch nachvollziehbar und verständlich abzubilden sein.S. 526