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Kurzfassung zum Beitrag von Farwick, StuB 18/2021 S. 742

Behandlung der Ergänzungsbilanzen im Rahmen des Optionsmodells

Lars-Oliver Farwick

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit für bestimmte Personengesellschaften und deren Gesellschafter, eine Besteuerung nach dem Trennungsprinzip zu wählen und somit zu Besteuerungszwecken einer Kapitalgesellschaft annähernd gleichgestellt zu werden. Der Gesetzeswortlaut des neuen § 1a KStG geht in seinem dritten Absatz zwar darauf ein, wie Einnahmen und Ausgaben des Sonderbetriebsvermögens in der Folge besteuert werden sollen. Die Schwierigkeit zeigt sich wie so häufig in der praktischen Umsetzung durch den Stpfl. und seinen steuerlichen Berater. Das wird noch deutlicher, wenn es um die bei einer Personengesellschaft für seine Gesellschafter gebildeten Ergänzungsbilanzen geht. Hierzu finden sich seitens des Gesetzgebers keine Erläuterungen. In StuB 15/2021 hat Ott einen Lösungsansatz präsentiert (StuB 2021 S. 597, NWB ZAAAH-85970), der zur praktischen Umsetzung herangezogen und aktuell als herrschende Meinung in dieser Thematik angesehen werden kann, wobei die Fragestellung zur Handhabung der Ergänzungsbilanz im Rahmen des Optionsmodells des § 1a KStG noch ganz frisch ist und alternative Lösungsansätze durchaus denkbar wären. Der Beitrag biete...

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