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Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
Mehr Teilzeit, Elterngeld bei Frühgeburten gestaffelt und weitere Erleichterungen
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom (BGBl Nr. 7 vom 18.2.2021 S. 239) wurde für Eltern, deren Kinder ab dem geboren werden, neue Elterngeldregelungen eingeführt.
Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch mehr Teilzeitmöglichkeiten erleichtert werden. Mehr Zeit für das Kind ist gerade auch bei frühgeborenen Kindern wichtig. Der Gesetzgeber hat daher zusätzliche Elterngeldmonate bei einer Frühgeburt eingeführt. Durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen sollen Eltern, Elterngeldstellen sowie Arbeitgeber entlastet und Bürokratie abgebaut werden.
Die gesetzlichen Neuregelungen sind am in Kraft getreten.
I. Teilzeitmöglichkeit erweitert
Eltern können während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Wochenstunden nachgehen. Die Begrenzung wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben – somit auf vier volle Arbeitstage. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Unverändert bleibt die Grenze von mindestens 15 Wochenstunden.
Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeittätigkeit beider Eltern unterstützt, kan...