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Betriebsveranstaltungen und No-Show-Kosten
Wenngleich sich coronabedingt die (Betriebs-)feierlaune gegenwärtig mehr als in Grenzen hält, führt das Thema „Betriebsveranstaltung und Lohnversteuerung“ gerade im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen immer wieder zu Diskussionen. Der BFH hat nunmehr für Klarheit hinsichtlich der Frage gesorgt, wie mit den Kosten für Nichtteilnehmer umzugehen ist. Nach Auffassung des , NWB JAAAH-83615 (Kurzinfo StuB 2021 S. 631, NWB LAAAH-85953), sind in einem ersten Schritt die vom Arbeitgeber getragenen Gesamtkosten zu ermitteln. Diese Veranstaltungsgesamtkosten des Arbeitgebers sind in einem zweiten Schritt zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung tatsächlich anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.