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BFH 29.04.2021 VI R 31/18, StuB 15/2021 S. 631

Einkommen-/Lohnsteuer | Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

(1) Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. (2) Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 8 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise

(1) Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in der ab geltenden Fassung des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2014 I S. 2417) gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbei...

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