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PiR Nr. 9 vom Seite 271

Unsichere Steuerposition bei Organschaft

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

MU ist Mutterunternehmen der TU. Zwischen beiden besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV). In den letzten Jahren hat TU Verluste erzielt, die MU auf Grund einer angenommenen steuerlichen Organschaft mit eigenen positiven Ergebnissen verrechnet und entsprechend bilanziert hat.

Am Vorliegen einer Organschaft bestehen aber Bedenken. Seit Begründung des EAV hat sich der einschlägige § 302 AktG mehrfach geändert. Der EAV enthält keinen dynamischen Verweis auf § 302 AktG, sondern gibt lediglich den früheren (inzwischen überholten) Gesetzestext wieder.

Die Finanzverwaltung hat allerdings in diversen BMF-Schreiben bei Altverträgen mit statischem Verweis eine Nichtbeanstandungs-/Übergangsregelung bei Anpassung des Vertrags bis (zuletzt) 2021 erlassen.

Dieser Verwaltungsauffassung steht jedoch ein 2019 veröffentlichtes BFH-Urteil entgegen, dass eine Bindung der Gerichte an die Verwaltungsansicht verneint und eine abweichende Besteuerung lediglich als sachliche Billigkeitsregelung (§ 163 AO) anerkennt, dies unter der Voraussetzung, dass das zuständige Finanzamt eindeutig den Willen erklärt hat, einen materiell-rechtlich ungenügenden EAV der Besteuerung zu Grunde zu legen.

B...

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