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NWB EV 9/2021 S. 318

Abgeltungsteuer | Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen an KapGes (FG)

Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs der Abgeltungsteuer für Zinszahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Anteilseigner war nach der vor dem Inkrafttreten des JStG 2020 geltenden Rechtslage (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F.) auch im Fall der Auslandsansässigkeit der Schuldner-Kapitalgesellschaft ausgeschlossen. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. bestehen auch im Hinblick auf die abweichende steuerliche Behandlung der von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. erfassten Darlehen an natürliche Personen keine Bedenken.

Quelle: , NWB VAAAH-86281

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