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Betriebsvermögen bei Geldgeschäften eines Freiberuflers
§ 4 Abs. 1, 3 und 4, § 18 EStG
Leitsatz:
Die Frage, ob ein ”Geldgeschäft” (Darlehensgewährung, Beteiligungserwerb etc.) eines Freiberuflers ein eigenes wirtschaftliches Gewicht hat und damit nicht dem (notwendigen) Betriebsvermögen zuzuordnen wäre, ist aufgrund einer Abwägung der nach außen erkennbaren Motive zu beantworten. Ein eigenes wirtschaftliches Gewicht ist anzunehmen, wenn bei einem ”Geldgeschäft” die Gewinnung eines Auftraggebers lediglich ein erwünschter Nebeneffekt ist. Dagegen ist ein eigenes wirtschaftliches Gewicht zu verneinen, wenn das Geschäft ohne die Aussicht auf neue Aufträge nicht zustande gekommen wäre.
Aus dem Sachverhalt:
Der Kläger, der ein
Planungsbüro
für Statiken und Planungen im Bauwesen betreibt, beteiligte sich 1989 an einer AG (Beteiligung: 168 750 DM). Unternehmensgegenstand der AG war u. a. die Errichtung, Verpachtung und Verwertung eines Hotels. Im Rahmen dieser Tätigkeit der AG erhielt der Kläger 1990 einen Auftrag über 150 000 DM. Im Jahr 1991 fiel die AG in Konkurs, und der Kläger wurde aus übernommener persönlicher Haftung und
Bürgschaft für die AG
in Anspruch genommen. Das FA lehnte es...