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Keine Kürzung der Rücklage für Ersatzbeschaffung um erstattete Umsatzsteuer
Leitsätze:
1. Wird einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer anläßlich eines Versicherungsfalls der Wiederbeschaffungswert einschließlich Umsatzsteuer ersetzt, so kann auch der auf die Umsatzsteuer entfallende Entschädigungsbetrag in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung eingestellt werden.
2. Die spätere Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung führt nicht dazu, daß die Rücklage in Höhe des Vorsteuerbetrags gewinnerhöhend aufzulösen ist.
Aus dem Sachverhalt:
Der Kläger
(Landwirt)
ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Seine Umsätze versteuerte er bis zum gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen. Zum ging er zur Regelbesteuerung über. Im Herbst 1985 brannte das Wirtschaftsgebäude ab, und der Kläger erhielt eine
Versicherungsentschädigung,
die auch die anfallenden Vorsteuerbeträge enthielt. Der Kläger bildete eine
Rücklage für Ersatzbeschaffung,
die er in der Folge teilweise auf Ersatzwirtschaftsgüter übertrug. Das FA löste nach einer Außenprüfung die zum noch bestehende Rücklage für Ersatzbeschaffung insoweit auf, als sie die als Vorsteuer auf die angeschafften Ersatzwirtsch...