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BBK Nr. 14 vom Seite 717 Fach 17 Seite 3071

Berücksichtigung weitergegebener Vorteile aus steuerfreien Investitionszulagen für Leasinggegenstände

§ 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 2 InvZulG 1982.

Leitsatz:

Gibt der Vermieter den Vorteil aus der Inanspruchnahme einer steuerfreien Investitionszulage durch Minderung der laufenden Miete an den Mieter weiter und erzielt er deshalb steuerlich Verluste aus dem Mietverhältnis, ist unabhängig von der (handels-)bilanziellen Behandlung der Investitionszulage in der Steuerbilanz eine Rückstellung wegen drohender Verluste zu bilden.

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin ist eine OHG, deren persönlich haftende Gesellschafter die D-GmbH und die U-GmbH sind. Die D-GmbH betätigt sich als Leasinggeber für Mobilien. Zur Abwicklung von Leasinggeschäften über Gegenstände, für die eine Investitionszulage nach § 4b InvZulG 1982 beansprucht werden konnte, sollte die D-GmbH die entsprechenden Gegenstände kaufen, sie sogleich zum Einstandspreis an die Klägerin weiterverkaufen und anschließend für die Laufzeit der mit den Abnehmern geschlossenen Leasingverträge zurückmieten. Der Mietpreis war von der Klägerin entsprechend dem Aufwandsverlauf unter Berücksichtigung von Abschreibungen, Zinsaufwand, angemessener Eigenkapitalverzinsung und eigenen Ver...

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