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Berücksichtigung weitergegebener Vorteile aus steuerfreien Investitionszulagen für Leasinggegenstände
§ 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 2 InvZulG 1982.
Leitsatz:
Gibt der Vermieter den Vorteil aus der Inanspruchnahme einer steuerfreien Investitionszulage durch Minderung der laufenden Miete an den Mieter weiter und erzielt er deshalb steuerlich Verluste aus dem Mietverhältnis, ist unabhängig von der (handels-)bilanziellen Behandlung der Investitionszulage in der Steuerbilanz eine Rückstellung wegen drohender Verluste zu bilden.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin ist eine OHG, deren persönlich haftende Gesellschafter
die D-GmbH und die U-GmbH sind. Die D-GmbH betätigt sich als
Leasinggeber für Mobilien.
Zur Abwicklung von Leasinggeschäften über Gegenstände, für
die eine Investitionszulage nach § 4b InvZulG 1982 beansprucht werden
konnte, sollte die D-GmbH die entsprechenden Gegenstände kaufen, sie
sogleich zum Einstandspreis an die Klägerin weiterverkaufen und
anschließend für die Laufzeit der mit den Abnehmern geschlossenen
Leasingverträge zurückmieten. Der
Mietpreis
war von der Klägerin entsprechend dem Aufwandsverlauf unter
Berücksichtigung von Abschreibungen, Zinsaufwand, angemessener
Eigenkapitalverzinsung und eigenen Ver...