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Umsatzsteuer | Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 (BMF)
Zur Unterstützung der Bewältigung der außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, die zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt haben, hat das verschiedene Billigkeitsregelungen veröffentlicht. Diese betreffen u. a. die Überlassung von Wohnraum, unentgeltliche Personalgestellungen für Zwecke, die unmittelbar der Bewältigung der unwetterbedingten Schäden und Folgen der Flutkatastrophe dienen, Sachspenden sowie die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021.
Quelle: , NWB NAAAH-85358