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BBK Nr. 23 vom Seite 1203 Fach 17 Seite 3031

Voraussetzungen einer Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen

, Rev. eingelegt, BFH-Az.: I R 45/97

§ 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 HGB

Leitsatz:

Für die Umrüstung einer Anlage auf niedrigere Emissionswerte, die aufgrund einer Anordnung des Gewerbeaufsichtsamts erforderlich wird, kann eine Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen nicht gebildet werden, solange die für die Maßnahme gesetzte Frist noch nicht abgelaufen ist.

Aus dem Sachverhalt:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung einer in der Bilanz der Klägerin (Klin.) zum gebildeten Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von 1,2 Mio DM. Das Gewerbeaufsichtsamt erließ am gegenüber der Klin. eine Anordnung gem. BImSchG, mit der die Klin. aufgefordert wurde, die von ihr betriebene Spänetrocknungsanlage bis so umzurüsten, daß bestimmte Emissionswerte eingehalten werden.

Aus den Gründen:

Die Klage ist nicht begründet. Nach allgemeinen Grundsätzen zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten führt das FG aus: Eine Verbindlichkeit ist rechtlich entstanden, wenn der Tatbestand erfüllt ist, an den eine Leistungspflicht geknüpft wird . . . Hinzukommen muß indes die wirtschaftliche Verursachung im abgelaufenen Wirt...

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