Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmenshilfen in der Corona-Krise erneut verlängert
Was gilt für die Überbrückungshilfe III Plus im Förderzeitraum bis September?
Nachdem die Überbrückungshilfe III für die 3. Phase des Lockdowns von November 2020 bis Ende Juni 2021 ausgelaufen ist, hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Hilfen für zunächst weitere drei Monate zu gewähren. Die „Überbrückungshilfe III Plus“ für die 4. Phase kann für die Monate Juli bis September 2021 gewährt werden.
Aber nicht nur die Überbrückungshilfe gilt weiter: Auch die Hilfen für Soloselbständige mit keinen oder geringen Fixkosten und ohne Arbeitnehmer, die sog. Neustarthilfe, sind verlängert worden in eine „Neustarthilfe Plus“.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum jeweiligen Monat 2019. Die Bedingungen für die Auszahlung entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird aber eine Restart-Prämie gewährt, um Neu- oder Wiedereinstellungen von Personal zu unterstützen. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus erfolgt ...