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Bilanzielle Erleichterungen für Hochwassergeschädigte
Sonderabschreibungen und Rücklagenbildung für Wiederaufbaumaßnahmen
Durch die Unwetter im Juli dieses Jahres sind Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zur Unterstützung der von der Hochwasser-Katastrophe Betroffenen haben die Finanzministerien der jeweiligen Länder steuerbilanzielle Erleichterungen verfügt, die faktisch Gesetzescharakter haben.
Sonderabschreibungen für Betriebsgebäude
Handelt es sich bei den Aufwendungen zum Wiederaufbau der vom Hochwasser ganz oder zum Teil zerstörten Gebäude um eine Ersatzherstellung, können auf Antrag Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 30 % der Wiederherstellungskosten in drei Jahren vorgenommen werden.
Die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ist dabei nach der vor dem Schadensereignis maßgeblichen Bemessungsgrundlage, gemindert um eine etwa aus Anlass des Schadens vorgenommene Teilwertabschreibung oder Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung und erhöht um die Wiederherstellungskosten, zu berechnen.
Die Sonderabschreibungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn mit der Ersatzherstellung bis zum Ablauf des dritten dem Wirtschaftsjahr des schädigenden Ereignisses folgenden Wirtschaftsjahres begonnen wurde.
Da das schädigende Ereignis 2021 eingetreten ist, endet die Möglichkeit, S...