Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 32 vom Seite 2338

Corona-Beihilfe nach § 3 Nr. 11a EStG: Erfreuliches zum Aufzeichnungsnachweis

Michael Seifert

[i]Steuerbefreiung von Corona-SonderzahlungenNach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden.

Die steuerfreie Arbeitgeberleistung kann vom bis zum erbracht werden.

Praxishinweis:

[i]Hörster, NWB 23/2021 S. 1652Der Gesetzgeber hat durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (BStBl 2021 I S. 787) das Fristende bis zum verlängert. Hierbei handelt es sich aber „nur“ um eine zahlungstechnische Verlängerung. Das heißt, während des Begünstigungszeitraums kann der jeweilige Arbeitgeber an den Mitarbeiter insgesamt maximal 1.500 € steuerfrei leisten. Wie sich die Arbeitgeberleistungen über den Begünstigungszeitraum hinweg verteilen, ist unerheblich.

[i]Seifert, NWB 27/2021 S. 1975Die nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfreie Arbeitgeberleistung ist im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV). Aus den Aufzeichnungen muss auch erkennbar sein, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Arbeitgeberbeihilfe und der Corona-Krise besteht.

[i]Nachweis des Zusammenhangs der Beihilfe mit Corona-Krise kann sich ...Bislang verlangte die Finanzverwaltung zum Nachweis des kausalen Zusammenhangs eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen Arbeitgeber...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Corona-Beihilfe nach § 3 Nr. 11a EStG: Erfreuliches zum Aufzeichnungsnachweis

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen