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Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Ertragsteuerliche Behandlung
Der Boom der Photovoltaikanlagen ist auf dem Hintergrund der Energiewende ungebrochen. Der aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage erzeugte und tatsächlich ins Netz eingespeiste Strom wird vom Netzbetreiber nach gesetzlich festgelegten Sätzen vergütet. Die Einnahmen führen zu gewerblichen Einkünften. Voraussetzung ist, dass Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist. Für den privat verbrauchten Strom ist eine Sachentnahme anzusetzen, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Grundsätzliches und Änderungen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (u. a. auch aus Solarenergie) ins Stromnetz vor und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Für den eingespeisten Strom hat der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber die im Gesetz festgesetzten Vergütungssätze zu zahlen. Die im Monat der Inbetriebnahme geltenden Vergütungen sind bei Solarstrom in dieser Höhe auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Bei den Vergütungsbeträgen des EEG handelt es sich um Nettobeträge, Umsatzsteuer ist hierin noch nicht enthalten.
Da die gesetzlichen Vergütungssätze stetig zurückgeführt werden, verringert jeder Monat, um den die Ph...