Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 8 vom Seite 25

Entstehung von passiven latenten Steuern

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die X-GmbH aktiviert zum eine selbst entwickelte Buchhaltungssoftware mit Herstellungskosten von 10.000 €. Die Nutzungsdauer wird aufgrund verlässlicher Schätzungen auf 4 Jahre geschätzt.

Einführung

Passive latente Steuern sind nur in der Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften sowie publizitätspflichtiger Unternehmen auszuweisen, wenn Wertunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz vorhanden sind, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (sog. temporäre Differenzen), so ist eine sich daraus ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Handelsbilanz anzusetzen. Dabei ist eine Verrechnung mit aktiven latenten Steuern zulässig. Bei der Berechnung der Steuerhöhe ist von den unternehmensindividuellen Steuersätzen des Unternehmens auszugehen, die sich für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie SolZ auf ungefähr 30 % belaufen. Unabhängig von der Laufzeit ...