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Zur Abgrenzung des umsatzsteuerlichen Museumsbegriffs in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG von jenem in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG
Der umsatzsteuerliche Museumsbegriff für Zwecke der Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist auf Eintrittsberechtigungen für Museen anzuwenden. Er unterscheidet sich insofern von jenem für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, der die Erbringung von Museumsleistungen adressiert, hinsichtlich des Umfangs der Begünstigung. Dennoch ist bei der Bestimmung des Museumsbegriffs für Zwecke der Steuersatzermäßigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG die grundlegende Begriffsdefinition des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 4 UStG zu beachten, der auch wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen zu subsumieren sind. Für die Inanspruchnahme der Steuersatzermäßigung i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Ausstellung handelt. Zudem ist es unerheblich, ob sich die Ausstellung aus Sammelbeständen anderer Einrichtungen oder aus zur Verfügung gestellten Leihgaben Privater speist.
Der Kommentar
Mit (NWB GAAAH-82216) übernimmt die Finanzverwaltung die jüngste BFH-Rechtsprechung (Urteil v. - V R 29/17, NWB YAAAH-06319). Sie ändert und ergänzt Abschn. 4.20.3 UStAE sowie Abschn. 12.5 UStAE. Mithin fallen auch zeitlich begrenzte Kunstsammlungen in den Anwendungsbereich der Steuersatzermäßigung, sofern die Ausstellung nicht ber...