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GmbH | Auswirkungen des Fehlverhaltens eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Ein Fehlverhalten als Geschäftsführer kann eine Einziehung des Geschäftsanteils rechtfertigen, wenn aufgrund der Pflichtverletzung als Geschäftsführer auch ein Verbleiben desselben als Gesellschafter den übrigen Gesellschaftern unzumutbar wird, etwa weil durch das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis der Gesellschafter so nachhaltig zerrüttet wird, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit auch auf dieser Ebene ausgeschlossen erscheint, oder weil Treuepflichten schwerwiegend verletzt wurden.
Zentraler Vorwurf im entschiedenen Fall ist, dass sich der Geschäftsführer eine große Anzahl geheimhaltungsbedürftiger Firmendaten auf einen Laptop und ein weiteres Speichermedium heruntergeladen hatte. Dies hatte die Gesellschaft zum Anlass genommen, ihn als ihren Geschäftsführer...