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Bilanzierung privater Zuschüsse
- Stellungnahme HFA 2/1996 des IDW (WPg 1996 S. 709) -
I. Grundlagen
In der Praxis werden Unternehmen verschiedene Arten von Zuwendungen oder
Vergünstigungen von privater Seite (Dritte oder Gesellschafter) als
”Zuschuß” gewährt. Im Gegensatz zu öffentlichen
Zuwendungen, die i. d. R. aus struktur- oder wirtschaftspolitischen
Gründen gewährt werden und häufig keine unmittelbare
Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers gegenüber dem
Zuwendungsgeber vorsehen,
beruhen
private Zuschüsse, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung unter
fremden Dritten gewährt werden, grundsätzlich
auf einem ökonomischen Austauschverhältnis.
In diesem Fall sind Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen
Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, so daß die Leistung des
Zuschußgebers und die gesamte Gegenleistung des
Zuschußempfängers sich ausgeglichen
gegenüberstehen.
Eine einseitige Vorteilsgewährung (Schenkung) darf deshalb bei
privatrechtlichen Leistungsbeziehungen ungeachtet der Bezeichnung als
Zuschuß im Regelfall nicht unterstellt werden.
Bei einem privaten Zuschuß handelt es sich somit um eine Leistung, die vom Zuschußgeber zur Erreichung eines bestimmten, in seinem Interesse liegenden Ziels gewährt wird und bei der di...