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Politische Betätigung eines Vereins und Gemeinnützigkeit
Im Beschluss v. - 7 V 2583/20 (NWB VAAAH-78706) entschied das FG München, dass einem Verein, der nach seiner Satzung dem Gesundheitswesen, der Gesundheitspflege und der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, die Gemeinnützigkeit zu versagen ist, wenn sich dieser politisch motiviert und zielgerichtet einseitig in der Öffentlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie positioniert.
Im Streitfall ging es um einen im Jahr 2020 gegründeten Verein, der sich zum Ziel gesetzt hatte, die aktuelle Corona-Politik kritisch zu hinterfragen und über die gesundheitlichen Risiken durch das Corona-Virus sowie die Auswirkungen der zur Eindämmung ergriffenen Maßnahmen auf die Gesundheit zu informieren. Mitglieder des Vereins waren vorwiegend im medizinischen Bereich tätige Personen, darunter einige Ärzte sowie mehrere Hochschulprofessoren. Auf seiner Internetseite und in Zeitungsbeiträgen, Pressemitteilungen und auf Info-Plakaten vertrat der Verein zu den Corona-Maßnahmen von der Bundesregierung und den Landesregierungen abweichende Auffassungen (z. B. Kritik an Maskenpflicht und der Verwendung von Desinfektionsmitteln,...