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Kommentierte Nachricht NWB EV 8/2021 S. 278

Stiftungsrecht | Zurechnungsbesteuerung bei Familienstiftung im EWR-Ausland (FG)

Im Streitfall wandte sich die Klägerin, eine Liechtensteiner Familienstiftung, gegen die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG. Das FG Hamburg wies die erhobene Klage ab.

Ausgangslage

Bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Stiftern bzw. Begünstigten einer ausländischen Familienstiftung werden diesen die Einkünfte der Stiftung grundsätzlich gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG zugerechnet. Dies ist nur ausgeschlossen, wenn das Vermögen einer Stiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum dem Stifter oder den Begünstigten rechtlich und tatsächlich entzogen ist (§ 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG) und zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat ein umfassender Auskunftsaustausch erfolgt (§ 15 Abs. 6 Nr. 2 AStG). Ob § 15 AStG lex specialis gegenüber § 39 AO ist, ließ der BFH bislang offen (, BStBl 2014 II S. 361).

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Zurechnungsbesteuerung bei Familienstiftung im EWR-Ausland (FG)

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