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Steuerrecht | Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten eines Arbeitnehmers in Höhe der steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse
Ein Sonderausgabenabzug des Arbeitnehmers für Kinderbetreuung nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist nicht möglich, soweit er steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers für die Unterbringung und Betreuung des Kindes im Kindergarten nach § 3 Nr. 33 EStG erhalten hat. Es fehlt insoweit nämlich die endgültige wirtschaftliche Belastung des Arbeitnehmers.
Die [i]Arbeitgeber zahlte steuerfreien Zuschuss von 600 € Kläger zahlten für die Betreuung ihres Kindes im Kindergarten einen Beitrag von 926 €. Der Kläger hatte von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Kindergartenzuschuss i. H. von 600 € erhalten. Der Kläger machte 2/3 von 926 € als Sonderausgaben geltend.
Der BFH erkannte die Sonderausgaben nur i. H. von 2/3 von 326 € (926 € - 600 €) an. Sonderausgaben setzen eine tatsächliche und endgültige wirtschaftliche Belastung voraus. An dieser fehlt es, soweit dem Arbeitnehmer zweckgebunden...