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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Das BMF folgt der Rechtsprechung des BFH und verneint die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds, wenn dieser keine variable Vergütung, sondern eine Festvergütung erhält. Abschnitt 2.2 UStAE wird entsprechend geändert.
Es handelt sich aber um keine Festvergütung, wenn das Aufsichtsratsmitglied die Vergütung nur erhält, wenn es an der Sitzung teilnimmt, oder wenn sich die Vergütung nach dem tatsächlichen Aufwand bemisst. Das Mitglied ist dann Unternehmer.
Erhält [i]Fixe und variable Vergütung das Aufsichtsratsmitglied sowohl eine feste als auch eine variable Vergütung, ist es Unternehmer, wenn der variable Teil mindestens 10 % der gesamten Vergütung (einschließlich Aufwandsentschädigungen) ausmacht. Reisekostenerstattungen bleiben bei der Ermittlung der 10 %-Grenze aber unberücksichtigt.
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