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Mahnkosten & Vorfinanzierungsgebühren ärztlicher Verrechnungsstellen
Das FG Düsseldorf bestätigt mit Urteil v. – 5 K 382/19 U geltende höchstrichterliche Rechtsgrundsätze zur Erhebung anwaltlicher Mahnkosten sowie Vorfinanzierungsgebühren seitens ärztlicher Verrechnungsstellen im Gesundheitsmarkt.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Anwaltliche Mahnkosten stellen einen Teil der umsatzsteuerpflichtigen Gegenleistung für die von ärztlichen Verrechnungsstellen erbrachten Leistungen dar.
Hingegen sind Vorfinanzierungsgebühren nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerbefreit.
II. Sachverhalt
Die Klägerin war eine GmbH. Sie war überdies Organträgerin mehrerer Tochtergesellschaften. Diese übernahmen für Ärzte und Krankenhäuser die Abwicklung von Privatliquidationen gegen Entgelt. Die Kunden konnten verschiedene Tarifpakete wählen. Der angebotene Basistarif umfasste eine erste und zweite Mahnung durch die Klägerin an die Patienten sowie eine dritte Mahnung durch einen von der Klägerin beauftragen Anwalt. Als optionaler Zusatzbaustein war gegen Aufpreis die Möglichkeit vorgesehen, ein gerichtliches Mahnverfahren ohne Kostenrisiko durchführen zu lassen. Alternativ konnte der Kunde u. a. auch das Basistarifpaket mit einer sog. Sofortauszahlung wählen.
Im Rahmen von Verträgen, in denen keine...