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Lohn und Gehalt | Kosten für Betriebsveranstaltung sind den teilnehmenden Arbeitnehmern zuzurechnen
Die Kosten für eine Betriebsveranstaltung sind den erschienenen Arbeitnehmern und deren Begleitpersonen zuzurechnen. Eine Zurechnung auf die Arbeitnehmer, die kurzfristig abgesagt haben, erfolgt nicht. Dies hat zur Folge, dass sich der geldwerte Vorteil für die erschienenen Arbeitnehmer erhöht.
Die [i]2 von 27 Arbeitnehmern sagten kurzfristig ab Klägerin beschäftigte 30 Arbeitnehmer und plante eine Betriebsveranstaltung in Form eines Kochkurses im Dezember 2016. 27 Arbeitnehmer sagten ihre Teilnahme zu, so dass die Klägerin mit dem Veranstalter einen Preis von 3.052,35 € vereinbarte (Preis pro Arbeitnehmer somit 113,50 €). Tatsächlich sagten kurzfristig aber zwei Arbeitnehmer ab, so dass nur 25 Arbeitnehmer teilnahmen (Preis pro erschienenem Arbeitnehmer somit 122,09 €). Das Finanzamt zog vom vereinbarten Preis von 3.052,35 € den Fr...