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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1688/19 EFG 2021 S. 1555 Nr. 18

Gesetze: DBA Norwegen Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa ; DBA Norwegen Art. 28 Abs. 2 ; EStG § 32d Abs. 5 ; EStG § 32d Abs. 6 ; EStG § 34c Abs. 6 Satz 2

Anrechnung ausländischer Steuern - Entstehen eines Ermäßigungsanspruchs im Fall eines ausländischen Wahlrechts

Leitsatz

Eine Obliegenheit zur Inanspruchnahme eines bestehenden Wahlrechts zwischen zwei Methoden zur Minderung der ausländischen Quellensteuer dahingehend, dass ausländische Steuern in möglichst geringer Höhe zur Anrechnung kommen, lässt sich § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG nicht entnehmen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 26
DStRE 2022 S. 837 Nr. 14
EFG 2021 S. 1555 Nr. 18
IStR 2021 S. 678 Nr. 17
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2021 S. 764
NAAAH-83871

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 18.06.2021 - 3 K 1688/19

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