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Neue Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung
Die Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises in die Anteile für das Gebäude und den Grund und Boden sorgt seit je her für Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Nachdem der (BStBl 2021 II S. 372) erstmals zu der vom BMF veröffentlichten Arbeitshilfe Stellung genommen und einzelne Punkte hieran kritisiert hat, wurde diese an die BFH-Vorgaben angepasst und im zweiten Quartal 2021 vom BMF veröffentlicht.
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Arbeitshilfe bis 2020
[i]Sachwertverfahren als GrundlageSeit einigen Jahren wendet die Finanzverwaltung eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) als qualifizierte Schätzung bundesweit an. Grundlage dieser Kaufpreisaufteilung ist das Sachwertverfahren.
BFH-Rechtsprechung
[i]Graf/Nacke, NWB 52/2020 S. 3874Die Kaufpreisaufteilung darf allerdings nach Auffassung des BFH nicht nur im Sachwertverfahren erfolgen. Vielmehr sind die zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren gleichwertig (, BStBl 2021 II S. 372). Bei Anwendung des Sachwertverfahrens fordert der BFH vor allem in großstädtischen Ballungsräumen die Möglichkeit zur Be...