PiR Nr. 7 vom Seite 1

Wieder einmal kein Sommerloch ...

Dr. Jens Freiberg | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Die Weiterentwicklung der Finanzberichterstattung vollzieht sich weiterhin in rasantem Tempo. Gesetzgebungsinitiativen waren bis zum Sommerloch und der sich daran anschließenden Neuwahl des Bundestags abzuschließen. Neben den spannenden Themen unserer aktuellen Ausgabe beschäftigt uns alle auch das mittlerweile in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität.

Zum und damit rechtzeitig vor der Sommerpause des Bundestags, der seine letzte Sitzungswoche Ende Juni hatte, sowie der Bundestagswahl am tritt das am beschlossene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität in Kraft. Die wesentlichen Änderungen betreffen die corporate governance der Unternehmen, die Umstellung auf ein einstufiges Bilanzkontrollverfahren mit erweiterten Befugnissen der BaFin und restriktivere Vorgaben für die Abschlussprüfung, insbesondere ein strengeres Haftungsregime. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, da bedarf es schon einer Ergänzung. Über eine Änderung in der Wirtschaftsprüferordnung wurde – als besondere Betonung der gebotenen kritischen Grundhaltung – die (interne) Rotationsfrist der verantwortlichen Prüfungspartner von sieben auf fünf Jahre verkürzt (§ 43 Abs. 6 Satz 2 WPO). In der eiligen Umsetzung wurde allerdings die Aufnahme einer Übergangsfrist vergessen. In der Konsequenz wäre für laufende Prüfungen bereits zum 1. Juli eine Neubesetzung erforderlich gewesen. Abhilfe schafft eine am im Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts durch den Bundestag verabschiedete Ergänzung in § 135 WPO, nach der die Rotationspflicht erst für nach dem beginnende Geschäftsjahre beachtlich ist. Die Weiterentwicklung des ersten Wurfs zur Verbesserung der Finanzmarktintegrität beschäftigt dann den neu gewählten Bundestag.

Besondere regulatorische Aktivität ist auch weiterhin im Bereich der ESG-Anforderungen für die (nicht-)finanzielle Berichterstattung zu verzeichnen. Neben den Anforderungen zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie sieht der Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive eine deutliche Ausweitung der Berichtssubjekte und der -objekte vor. In dem Beitrag von Baumüller/Scheid werden die Vorschläge vorgestellt und kritisch gewürdigt. Die Brücke zur (Finanz-)Berichterstattung nach IFRS schlägt der den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Management Commentary (als internationales Äquivalent zum Lagebericht) gewidmete Beitrag von Kirsch. Ein Überblick über den „Dauerbrenner“ der Rechnungslegung, also die in dem Diskussionspapier DP/2020/1 aufgeworfene Frage nach einer planmäßigen Abschreibung des derivativ erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts findet sich in der Zusammenfassung der vorläufigen Ansichten des IASB zu den Rückmeldungen in der Kommentierung von Müller/Reinke. Die aktuelle Bilanzierungspraxis im Bereich der Restrukturierungsrückstellungen wird empirisch anhand einer Auswertung der Geschäftsberichte der DAX-Unternehmen von Rinker unter die Lupe genommen. Einen Ausblick auf das künftige Arbeitsprogramm, zu dessen Auswahl die Adressaten über die Agenda Consultation befragt werden, liefert der Beitrag von Große.

Abgerundet wird auch das aktuelle Heft durch unsere Rubriken, bei denen die Berichterstattung über ESG-Anforderungen wieder im Vordergrund steht. Ein Sommerloch für Ersteller, Prüfer und Adressaten lässt sich nicht feststellen.

Viel Freude mit der Lektüre, wünscht herzlichst Ihr

Jens Freiberg

Fundstelle(n):
PiR 7/2021 Seite 1
TAAAH-82605