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Renaissance des Verbots der „virtuellen“ Doppelbesteuerung?
Gegenstand einer Entscheidung des FG München war jüngst die Frage, ob die abkommensrechtliche Freistellung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Quellenstaat Einkunftsbestandteile im Hinblick auf die beschränkte Steuerpflicht des in Deutschland ansässigen Einkunftsbeziehers nicht besteuert. Es entschied auf Grundlage des Rechtsstands im Streitjahr 2008 zugunsten der Freistellung (, NWB FAAAH-67075; die Revision beim BFH ist anhängig unter Az. I R 42/20). Die Entscheidung gibt die damalige Rechtslage zutreffend wider. Ungeklärt ist aber, wie nach aktueller Rechtslage zu entscheiden wäre.
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I. Anlass: FG München, Urteil v. 22.9.2020 - 12 K 3257/18
Gegenstand der Entscheidung war, ob die unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Partner einer US-amerikanischen Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Limited Liability Partnership (LLP) die Freistellung ihres im Wesentlichen auf die USA entfallenden quotalen Gewinnanteils auch für Guaranteed Payments verlangen können.
Hierbei handelt es sich um auf den jeweiligen Gewinnanteil anzurechnende Abschlagszahlungen, die in ...