Besteuerung von „Guaranteed Payments” in einer Anwaltssozietät (Limited Liability Partnership) mit Sitz und Geschäftsleitung
in den USA.
Leitsatz
Art. 14 DBA-USA 1989 a.F. ist im Rahmen des Änderungsprotokolls vom weggefallen. Seither fallen Einkünfte aus der
Ausübung freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeiten nach Art. 7 Abs. 7 DBA-USA 1989 n.F. unter die Regelung
zu „gewerblichen Gewinnen” nach Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 n.F.
Art. 7 DBA-USA 1989 n.F. teilt die Gewinne nach dem Betriebstättenprinzip zwischen den Vertragsstaaten auf.
Art. 23 Abs. 4 Buchst. b 3. Alt. DBA-USA 1989 n.F. knüpft an das innerstaatliche Steuerrecht der USA an und führt zu dem „switch-over”,
wenn die Ursache der Nichtbesteuerung der betreffenden Einkünfte im nationalen Steuerrecht der USA liegt.
Solche Steuerbefreiungen im Quellenstaat setzen die Nicht-Besteuerung von Einkünften voraus und nicht nur die Nicht-Besteuerung
von Einkunftsbestandteilen. D. h. wurden „Guaranteed Payments” in den USA besteuert, kommt es darauf, ob die Besteuerung im
Einzelfall oder generell hinter einer effektiven Besteuerung zurückbleibt, im Rahmen des Art. 23 Abs. 4 DBA-USA 1989 n.F.
nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 27 DStRE 2021 S. 961 Nr. 16 DStZ 2021 S. 552 Nr. 14 KÖSDI 2021 S. 22350 Nr. 8 FAAAH-67075
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