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Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Vereinbarung einer Earn-out-Klausel
Die Vereinbarung einer sog. Earn-out-Klausel, nach welcher der Verkäufer eines Unternehmens von bestimmten Umsatz- oder Gewinnzielen abhängige variable Zahlungen erhält, führt nach Auffassung des , NWB WAAAH-78694) dazu, dass ein Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG insoweit nicht stichtagsbezogen zu ermitteln ist, sondern die Earn-out-Zahlungen erst im Jahr des Zuflusses zu besteuern sind.
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG, an der neben der M-GmbH als Komplementärin die W-GmbH & Co KG als alleinige Kommanditistin beteiligt war. Die M-GmbH war nicht am Vermögen der Klägerin beteiligt. Die W-GmbH & Co KG hielt auch sämtliche Anteile an der Komplementärin. Sämtliche Anteile an der M-GmbH und die Kommanditanteile wurden im Jahre 2010 an die R-GmbH veräußert. Neben einem festen Kaufpreisanteil für die Kommanditbeteiligung und die Anteile an der Komplementär-GmbH von 5,318 Mio. € vereinbarten die Beteiligten zusätzlich die Zahlung variabler Beträge für die Jahre 2011, 2012 und 2013. Der zusätzliche Kaufpreis sollte in jedem Jahr 533.000 € betragen...