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Änderungen des Steuerrechts im Fondsstandortgesetz und im Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1716Mit den o. g. Gesetzen sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für Start-ups verbessert und die deutsche Seeschifffahrt im weltweiten Wettbewerb durch Senkung der Lohnnebenkosten gestärkt werden.
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I. Fondsstandortgesetz
Um die [i]Anhebung des FreibetragsAttraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen, ist der Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers von bisher 360 € pro Jahr auf künftig 1.440 € angehoben worden (§ 3 Nr. 39 EStG).
[i]Keine Besteuerung im Zeitpunkt der Übertragung von VermögensbeteiligungenMit § 19a EStG ist eine neue Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen – insbesondere bei Start-up-Unternehmen – geschaffen worden. Danach unterliegt der Vorteil aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers im Kalenderjahr der Übertragung nicht der Besteuerung. Damit vermeidet die Regelung, dass die Übertragung einer Beteiligung [i]Vermeidung von dry incomebeim Arbeitnehmer zu Arbeitslohn (in Gestalt eines Sachbezugs) führt, ohne dass ihm liquide Mittel zugeflossen sind (sog. dry income). Allerdings handelt es sich nur um eine vorläufige Nichtbesteuerung, die bei Eintritt verschiedener Real...