Zukunft im Nebel: Der Prognosebericht bei außergewöhnlicher Unsicherheit
Die Erstellung des Lageberichts in mittelständischen Unternehmen wird zwar häufig als „Herausforderung“ beschrieben, dürfte aber in den meisten Fällen eher eine besondere Pein darstellen. Aus der früher eher prinzipienorientierten Norm hat sich ein umfangreiches Regelwerk gebildet, das die Praxis jedenfalls in mittelständischen Unternehmen nach wie vor nur schwer in den Griff bekommt. Ganz besonders dürfte dies für den Prognosebericht nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB gelten, der die Berichterstattung über die voraussichtlich künftige Entwicklung und die dabei zugrunde liegenden Annahmen verlangt; mit anderen Worten: Der Unternehmer soll einen Blick in die Zukunft tun.
Nun sind Prognosen besonders schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen, liegt über dieser Zukunft doch eine Art Nebel, also etwas, das „dem körperlichen oder geistigen Blicke die Aussicht und Einsicht trübt“, und so ist es nicht verwunderlich, dass die meisten dieser Prognosen sich später als falsch herausstellen oder von so schlichter Aussagekraft oder Banalität sind, dass sie nahezu immer eintreffen. Dem Ersteller des Lageberichts hilft das alles nichts, denn an der Prognoseberichterstattung geht kein Weg vorbei. In einer Zeit mit besonders großer wirtschaftlicher Unsicherheit für zahlreiche Unternehmen wird die Aufgabe sogar noch einmal zusätzlich erschwert. WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps hat deshalb in seinem Beitrag ab die geltenden Vorgaben für den Prognosebericht erläutert und durch zahlreiche Praxisbeispiele aus aktuellen Geschäftsberichten ergänzt, um zu zeigen, wie dieser Berichtsbestandteil in besonders unsicheren Krisenzeiten aussehen kann.
Außerdem in dieser Ausgabe: Im Buchführungs-Seminar ab befasst sich StB Dr. Johannes Riepolt diesmal mit der Abgrenzung von Rechnungsabgrenzungsposten und erhaltenen Anzahlungen und hat dazu einen aktuellen und sehr instruktiven Fall einer bilanzierenden Friedhofsgärtnerei mit den dort vereinnahmten Entgelten für Dauergrabpflege herangezogen. Durch die wirtschaftlichen Verwerfungen der Corona-Pandemie müssen mehr Personengesellschaften auf die Verlustverrechnung nach § 15a EStG achten, einer Norm an der Schnittstelle von Ergebnisermittlung und Bilanzierung. Für BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert war dies Anlass, in zwei grundlegenden Beiträgen zu zeigen, welche Gestaltungen problemvermeidend wirken können. Teil 1 lesen Sie ab ; Teil 2 folgt in einer der nächsten Ausgaben. Die Kassensicherungsverordnung regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungen und deren Sicherungssysteme. Tobias Teutemacher und Patrick Krullmann erklären ab , welche Änderungen den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung jetzt anpassen und erweitern.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 561
IAAAH-80737