StuB Nr. 11 vom Seite 1

Sanierungsmaßnahme bei der GmbH in der Krise …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Absenkung von Leistungsvergütungen

Mit „Corona-Steuerhilfegesetzen“ hat der Gesetzgeber verschiedene Hilfspakete eingeführt, mit denen die mitunter gravierenden Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen aller Art abgemildert werden sollen. Oftmals reichen solche Maßnahmen jedoch nicht aus, so dass weitere Sanierungsmaßnahmen der Gesellschafter erforderlich sind. Ott diskutiert solche Maßnahmen für die Rechtsform der GmbH unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen. Danach sind Stützungsmaßnahmen der Gesellschafter einer GmbH in Krisenzeiten in Form von verbilligten Nutzungsüberlassungen aus steuerlicher Sicht durchaus zulässig. Die steuerlichen Nebenwirkungen solcher Maßnahmen dürfen jedoch nicht übersehen werden. Neben dem Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 6 bzw. der disquotalen Nutzungsüberlassung müssen auch die schenkungsteuerlichen Folgen nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG beachtet werden. Zur Vermeidung der durchaus überschießenden schenkungsteuerlichen Folgen gibt zumindest die Finanzverwaltung in R E 7.5 Abs. 11 ErbStG einige Hinweise.

Steuerentstrickung nach Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags

Der durch § 7g EStG generierte steuerliche Liquidationsvorteil kann zu einem Problem werden, wenn das Wirtschaftsgut nicht wie geplant in einer inländischen Betriebsstätte genutzt wird, sondern ins Ausland überführt wird. Die Überführung in eine ausländische Betriebsstätte stellt nicht nur ein schädliches Ereignis gem. § 7g Abs. 4 EStG dar, sondern sie kann den Tatbestand einer Steuerentstrickung gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllen. Die Steuerentstrickung führt zu einer Besteuerung der im Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven, ohne dass ein Rechtsträgerwechsel stattgefunden hat. Die stillen Reserven können oft beträchtlich sein und so zu erheblichen Steuernachzahlungen führen, wie der Beitrag von Atilgan zeigt.

Regulierung der Corporate Governance nach dem FISG

Am hat der Bundestag und am der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Das FISG führt zu einer wesentlichen Veränderung der bestehenden Corporate Governance-Regulierungen und enthält gegenüber dem Regierungsentwurf auch einige wesentliche Anpassungen. Velte knüpft in seinem Beitrag an seinen Beitrag zum Referentenentwurf an (StuB 2020 S. 817, NWB KAAAH-62494) und konzentriert sich auf die internen Corporate Governance-Maßnahmen am Beispiel einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Hierbei werden die handels- und aktienrechtlichen Regulierungen nach dem FISG für die Tätigkeit des Vorstands, Aufsichtsrats und Abschlussprüfers erörtert und einer kritischen Würdigung unterzogen.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 11/2021 Seite 1
NWB SAAAH-80093