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Regulierung der Corporate Governance nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
Am hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Der Bundesrat stimmte am zu. Das FISG führt zu einer wesentlichen Veränderung der bestehenden Corporate Governance-Regulierungen und enthält gegenüber dem Regierungsentwurf auch einige wesentliche Anpassungen. Der vorliegende Beitrag knüpft an den Beitrag von Velte zum Referentenentwurf an (vgl. StuB 2020 S. 817, NWB KAAAH-62494) und konzentriert sich auf die internen Corporate Governance-Maßnahmen am Beispiel einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Hierbei werden die handels- und aktienrechtlichen Regulierungen nach dem FISG für die Tätigkeit des Vorstands, Aufsichtsrats und Abschlussprüfers erörtert und einer kritischen Würdigung unterzogen.
Einordnung
Der Skandal um den ehemaligen DAX-Konzern Wirecard hatte seit dem Sommer des letzten Jahres zu zahlreichen Diskussionen zu möglichen Reformmaßnahmen im Rahmen der Corporate Governance geführt. Um das Vertrauen der Unternehmensadressaten in die Funktionsfähigkeit des deutschen Kapitalma...